Noten zum Download bereitstellen

Mit dem Hochladen einer Datei erklären Sie, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Sie verletzen keine Rechte, wenn es sich um Ihr eigenes Werk handelt.

Falls es sich bei Ihrer Komposition aber um die Bearbeitung eines anderen Werkes handelt, muss das Originalwerk gemeinfrei, also zur Bearbeitung freigegeben sein. Das ist dann der Fall, wenn der ursprüngliche Verfasser mindestens 70 Jahre lang tot ist (bei Werken mit Text auch der Dichter). Dann erlischt das Urhebrrecht. Wenn Sie zu dem Lied „Stille Nacht, heilige Nacht“ ein neues Choralvorspiel für Orgel oder ein Arrangement für eine Band schreiben und hier veröffentlichen, ist das also völlig in Ordnung.

Wenn Melodie oder Text der Originalkomposition aber noch nicht gemeinfrei sind, liegen die Rechte beim Urheber oder dessen Erben. Hier müssen Sie um eine Erlaubnis bitten, um das Werk bearbeiten zu dürfen. Sie müssen die Erlaubnis einholen, wenn Sie zum Beispiel einen Chorsatz oder einen Begleitsatz zu einem modernen Kirchenlied schreiben wollen. Ansprechpartner ist in den meisten Fällen der Verlag, bei dem das Lied zuerst erschien. Natürlich können Sie sich auch direkt an den Urheber wenden, denn der Verlag besitzt gar nicht das Urheberrecht, sondern nur das Lizenzrecht zum Vermarkten der Originalkomposition (Copyright). Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber. Es lässt sich nicht verkaufen. Dennoch müssen Sie bei Ihrer Bearbeitung einen Copyright-Hinweis einfügen, zum Beispiel im Seitenfuß: © Melodie: XY-Verlag

Bei Ihrer Bearbeitung eines fremden Werkes sollen auf der ersten Notenseite der Name des ursprünglichen Komponisten und des Bearbeiters (Ihr Name) stehen.


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