Mit dem Hochladen einer Komposition erklärst du, dass du keine Rechte Dritter verletzt. Du verletzt keine Rechte, wenn es sich um dein eigenes Werk handelt.
Falls es sich bei deiner Komposition aber um die Bearbeitung eines anderen Werkes handelt, muss das Originalwerk gemeinfrei, also zur Bearbeitung freigegeben sein. Das ist dann der Fall, wenn der ursprüngliche Verfasser mindestens 70 Jahre lang tot ist (bei Werken mit Text auch der Dichter). Dann erlischt das Urheberrecht. Wenn du zu dem Lied „Stille Nacht, heilige Nacht“ ein neues Choralvorspiel für Orgel oder ein Arrangement für eine Band schreibst und hier veröffentlichst, ist das also völlig in Ordnung.
Wenn Melodie oder Text der Originalkomposition aber noch nicht gemeinfrei sind, liegen die Rechte beim Urheber oder dessen Erben. Hier musst du um eine Erlaubnis bitten, um das Werk bearbeiten zu dürfen. Dies ist der Fall, wenn du zum Beispiel einen Chorsatz oder einen Begleitsatz zu einem modernen Kirchenlied schreiben willst. Ansprechpartner ist in den meisten Fällen der Verlag, bei dem das Lied zuerst erschien. Natürlich kannst du dich auch direkt an den Urheber wenden, denn der Verlag besitzt gar nicht das Urheberrecht, sondern nur das Lizenzrecht zum Vermarkten der Originalkomposition (Copyright). Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber. Es lässt sich nicht verkaufen. Dennoch musst du bei deiner Bearbeitung einen Copyright-Hinweis einfügen, zum Beispiel im Seitenfuß: © Melodie: XY-Verlag
Bei deiner Bearbeitung eines fremden Werkes sollen auf der ersten Notenseite der Name des ursprünglichen Komponisten und des Bearbeiters (dein Name) stehen.
Um Noten, Klangbeispiele oder andere Dateien in das Archiv der Kirchenmusikliste hochzuladen, musst du dich vorher dazu registrieren lassen. Das ist einfach, schnell und kostenlos.
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